Bitcoin & Co. - Die Steuer und viel mehr!

Christian Antons • 18. Mai 2022

Bitcoin & Co. - Die Steuer und viel mehr!


Aufbauend auf dem ersten Blogbeitrag zum Bitcoin, nun für Bitcoin & Co, also andere Kryptowährungen das großen Kompendium u. a. zu:


  • Überblick über (fast) alle steuerlichen Rahmenbedingungen zur Handhabung von Bitcoin & Co.
  • Roundtable beim Bundesfinanzministerium - Erste Signale
  • Gesellschaftliche und (finanz-)politische Aspekte von Bitcoin und ein Hauch von Philosophie dazu
Bitcoin Pictur

Bitcoin, Ethereum, BNB, Ripple & Co. sind aller Munde. Immer mehr von uns folgen dem Hype, beschäftigen sich mit Kryptowährungen und nicht Wenige landen letztlich bei der einen oder anderen Exchange Börse wie Binance, Kraken, Bitcoin.de, Bitpanda, Bison und vielen anderen und tauschen dort ihre hart verdienten FIAT-Euros in einen Bitcoin oder dessen Satoshi-Anteile. Sie kaufen BTC, TRX, BNB, ETH oder viele der andere Coins. Ein tolles Gefühl und die emotionale Teilnahme an der Achterbahnfahrt der Volatilität und damit der Kursverläufe und deren Charts beginnt. Robuste Gelassenheit vorausgesetzt und am besten nur mit Geld welches man im Zweifelsfall nicht braucht, denn ein Totalverlust bei Kryptowährungen ist nie ausgeschlossen, geht so die wilde Fahrt los. Auch ein Gefühl bei einer neuen aufregenden technischen, finanziellen und bedingt gesellschaftlichen Sache dabei zu sein, stellt sich ein.


Eine gewisse Gelassenheit wie Haltezeit und typischer Verlauf des Marktzyklus der letzten Jahren vorausgesetzt, stellen sich, wenn auch teilweise nur temporär, aber über Jahre gesehen bei den großen Kryptowährungen unter dem Strich oft relativ konstant, erfreuliche prozentuale Wertsteigerungen ein. Und schon wird in vielen Fällen, genährt neben realen und technisch prozessual begründeten Marktchancen auch durch ein gewisses Gefühl der Gier, der Kauf, das Halten oder auch Hodlen benannt, schnell zu einem kleinen Suchtfaktor in Deinem Alltagsleben. Der tagtägliche, manchmal sogar stündliche Blick auf die Kursentwicklungen der Coins im allgemeinen wie der eigenen Depots bzw. Wallets und deren Entwicklung, wird zur Routine und Gewohnheit.


So haben viele und vielleicht auch Du mit Kryptowährungen angefangen und die und der eine oder andere von Euch findet sich in dieser kleinen Beschreibung vielleicht wieder?


Was kommt dann? Durch die Gewohnheit des Kaufens, dass sich beschäftigen mit der Kryptowelt selber führt in nicht wenigen Fällen zur Fragestellung: Geht da nicht noch mehr? Meine Euros kann ich doch auch z. B. auf ein Festgeld- oder Tagesgeldkonto legen und Zinsen sammeln? Geht das auch bei Kryptowährungen? Google ist Dein Freund, YouTube ebenso und schwupps, drei Klicks später tauchen Begriffe auf wie Lending oder Staking, um nur zwei Beispiele zu nennen. Weitere Klicks später sind die Krpytowährungen zum Beispiel bei Anbietern wie Crypto.com, Binance oder Nexo schnell „gut angelegt“, verliehen oder geblockt für technische Umsetzungsprozesse. Dafür gibt es „lecker Zinsen“ (gerade im Verhältnis zu konservativen normalen Anlagen wie Tages- oder Festgeldkonten beim Euro) beim Lending oder andere Vergütung. Sehr häufig in der eingesetzten Kryptowährung oder wahlweise, häufig dann mit höheren Erträgen, in alternativen Coins, z. B. denen des Anbieters selber. Ebenso entdeckst Du z. B. Belohnungen (Geschenke, Air drops und Co.) bei bestimmten Handelsaktivitäten Deiner Handelsbörse und kommst so in den Genuss von weiteren neuen Coins. Wenig später entdeckst Du, dass Du durch passende Verkäufe und Neukäufe oder Tausch weitere Gewinne erzielen könntest. Zwischenzeitlich brauchst Du aber mal wieder ein wenig „echtes Geld“ in Euro und verkaufst ein paar Deiner Kryptowährungen, denn der Bäcker um die Ecke hat noch so seine Probleme mit der Annahme von Bitcoin und Co. Unter dem Strich freust Dich aber sehr. Ist doch eine tolle Sache und macht Spaß! Vielleicht erkennst Du Dich auch hier teilweise oder ganz wieder in Deinem Tun?


Also alles super oder? Ich sage mal ja und ja aber, oder wie Juristen sagen würden, ein „entschiedenes sowohl als auch“. Denn bei aller Freude über Dein aufgebautes Wissen in Sachen Kryptowährungen, das Beherrschen der Handelstechniken und das Entdecken der diversen Möglichkeiten sowie den eventuellen tollen wie direkt realisierten Gewinnen, hat die Sache doch einen eventuellen Haken.


Welchen Haken fragst Du? Ganz einfach „Vater Staat & die Steuer“! Viele von uns und Euch denken bei den mit viel Spaß am Tun, an Erfahrungen gewinnenden Handelsaktivitäten mit Kryptowährungen eben gerade nicht an die steuerlichen Auswirkungen. Das Finanzamt möchte nämlich in bestimmten Fällen seinen Anteil haben. Bei gewissen Handelsaktivitäten greifen zudem teilweise unterschiedliche sowie vielschichtige steuerrechtlichen Regelungen. Und dann kommen erste Zweifel und Sorgen auf! Sind Bitcoin & Co. eigentlich wirklich Geld im Sinne von gesetzlichen Zahlungsmitteln? Antwort: Nein! Sind Gewinne steuerrechtlich zu berücksichtigen? Antwort: Grundsätzlich ja und kommt im Detail darauf an! Führt mein Exchange, also mein Handelsplatz, das vergleichbar wie bei einem Fondsdepot direkt an das Finanzamt ab und ich muss mich nicht weiter kümmern? Antwort: Nein! Gibt es bei unterschiedlichen Aktivitäten, unterschiedliche steuerrechtliche Ansichten sowie Anrechnungen? Antwort: Ja! Hat das was mit Haltedauer zu tun? Antwort: Ja auch! Muss ich diese Sachen in der Steuererklärung angeben und bin ich verantwortlich? Antwort: Ja sicher und zumindest mehrheitlich! Droht mir im Zweifelsfall Ärger? Antwort: Durchaus, auch wenn es eventuell etwas dauern kann, dann eventuell aber umso schlimmer!


Ups, harter Tobak? Ja! Und so langweilig?! Genau, diese Themen sind wenn überhaupt eher emotional mit Langeweile und Negativität besetzt. Ehrlich gesagt meinerseits, leider, denn dies ändert nichts daran, dass sie umso wichtiger sind, die Annahme vorausgesetzt, dass Du in der Nacht unbekümmert weiterschlafen möchtest. Ebenso wenn Du seriös und weiter mit viel Freude und dabei legal, Dich an der Kryptowelt beteiligen möchtest. Also erst einmal „bad news“. Aber es gibt auch gute Nachrichten, denn das Ganze kann man durchaus verstehen, wenn man sich einmal ernsthaft damit beschäftigt und sich vor allem technisch geeignete Lösungen besorgt. Diese ermöglichen es Dir, die erforderlichen Daten für Deine Steuererklärung aufzubereiten oder falls Du sie nicht selber machst, Deiner Steuerberaterin zur Verfügung stellen zu können. Hat man die Grundprinzipien erst einmal verstanden, kann sogar dieses Thema, zumindest bedingt Spaß, machen. Zeitgleich und dabei wichtig, das aufgebaute Wissen sollte regelmäßig einem Update unterzogen werden, da sich auch hier, wie allgemein in der Kryptowelt, ständig Fortentwicklungen ergeben. Alle Staaten weltweit, so auch die EU und Deutschland, neigen zunehmend dazu, den Handel sowie die steuerrechtlichen Behandlung von Kryptowährungen weiter regulieren zu wollen. Der dezentrale Ansatz von Bitcoin und Co. ist tendenziell hier ein Dorn im Auge von Vater Staat.


Und damit sind wir beim Thema: Ich möchte hier versuchen Dir die Zusammenhänge und dies was wichtig ist, mit Wissens-, Technik- und Kenntnisstand Mai 2022, ein wenig näher zu bringen. Ebenso und dies ist dito eine gute Nachricht für Dich, Dir möglichst relativ einfache technische Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Zeitgleich vermittele ich Dir darüber hinausgehende Hintergründe zum Bitcoin, den anderen Kryptowährungen und den möglichen Umgang damit. Danach wirst Du ein besseres Verständnis für Deine Situation haben und ebenso etwas besser verstehen, wo Du vorsichtig sein solltest oder zumindest eigenverantwortliche Entscheidungen treffen und Dir Deines Tun und Handelns mit daraus resultierenden allgemeinen, wie vor allem steuerrechtlichen Konsequenzen, bewusst sein solltest! Hierzu müssen wir ein paar Fragen stellen, wodurch wir uns der Thematik leichter annähern können. Also fangen wir an:


Zu Anfang eine grundsätzliche Frage: Sind Bitcoin und andere Kryptowährungen eigentlich gesetzliche Zahlungsmittel und unterliegen damit den normalen steuerrechtlichen Vorgaben auch anderer Finanzinstrumente und Vorgehensweisen der Finanzämter?


Zuerst die klare und wohlgemerkt aktuelle Antwort, mit Stand Mai 2022, für die Europäische Union und Deutschland: Bisher sind Bitcoin und andere Kryptowährungen hier keine gesetzlich anerkannten Zahlungsmittel. Entsprechend unterliegen sie in oberflächlicher Betrachtung nicht vergleichbar direkt steuerrechtlichen Handhabungen, wie z. B. bei Finanzinstrumenten wie Anleihen, Fonds und ähnlichem. Die steuerrechtliche Handhabung weicht also in vielen Bereichen ab und zeitgleich sind Bitcoin und andere Kryptowährungen steuerrechtlich relevant. Früher galt dies auch weltweit. Aber die Kryptowelt ist ständig in Bewegung wie Wandlung und so ist es auch bei diesem Thema. Bestimmte internationale Staaten, häufig Länder mit Finanzproblemen bzw. schwachen Staatswährungen und niedrigerem Bruttoinlandsprodukt, wandeln aktuell ihre Sichtweisen und damit gesetzlichen Vorgaben. Diese Regulierungen können in beide Richtungen gehen und dies am Rande: Solche Entwicklungen können sich sowohl positiv wie negativ und dies ggf. in nicht unerheblichen Umfange, auf die Kursentwicklungen, in unserem Beispiel dem Bitcoin, auswirken.


Greifbare Beispiele gefällig? Kein Problem: Der 07.09.2021 war in Bezug auf den Bitcoin ein weiteres und sehr interessantes Datum. Bis zu diesem Tag war der Bitcoin in keinem Land der Welt ein gesetzliches Zahlungsmittel und dies änderte sich an diesem Dienstag des Septembers letzten Jahres. Der zentralamerikanische Staat El Salvador entschied sich dazu Vorreiter zu werden und machte Bitcoin für sein Land zu einem offiziell anerkannten Zahlungsmittel in allen Ebenen der Gesellschaft. Spezielle Geldautomaten für Bitcoin wurden eingeführt und der Staat schenkte seine Bürgerinnen und Bürgern nach meinem Kenntnis- und Wissensstand sogar 30 US-Dollar in Bitcoin zum tagesaktuellen Kurs. El Salvador erhofft sich damit unter anderem unabhängiger vom US-Dollar und der Geldpolitik der FED, also der US-Notenbank, zu machen sowie mehr Wirtschaftswachstum. Der Staat kauft in erheblichen Dimensionen Bitcoin auf. In der aktuellen Phase des vorliegenden erheblichen Einbruchs von Kryptowährungen, bedingt durch gewisse Instabilitäten bei sog. Stable Coins (Stichwort: Crash der Terra Blockchain, mit de facto mehr oder minder einem Totalverlust und (einer evtl. temporären) kompletten Abschaltung einer Blockchain, nutzte der Staatspräsident die Situation zum Nachkauf. Zu einem potentiell aus zukünftiger Sicht günstigen Einstiegszeitpunkt für Nachkäufe, veranlasste der Präsident den Nachkauf von 500 Bitcoins, zu einem Preis zu diesem Zeitpunkt von um die 30.000 €. Wenn Du Langeweil hast, kannst Du ja mal ausrechnen, wie viel dies ist. Dies ändert aber nichts daran, dass ein Großteil der Bevölkerung, wohl auch aufgrund Unwissen, Angst vor Volatilität und Veränderung diese Maßnahme ablehnte, so modern und m. E. zeitgemäß sie auch ist. Ebenso ist festzuhalten dass nach meinen Recherchen nur ein niedriger einstelliger prozentualer Anteil der Bevölkerung überhaupt angibt zu verstehen, was eine Kryptowährung wie der Bitcoin zumindest ungefähr ist. Die damit auch gesellschaftlichen Entwicklungen und Auswirkungen sind bereits für sich betrachtet äußerst interessant und der Ausgang dieses Experimentes kann durchaus gespannt beobachtet werden und wird in einigen Jahren hinsichtlich des Erfolg bewertet werden müssen. Aber dies ist ein anderes Thema, vielleicht einmal zu einem späterem Zeitpunkt. Übrigens hat sich die Zentralafrikanische Republik im April dieses Jahres für den gleichen Weg entschieden und der lateinamerikanische Staat Panama plant zurzeit nicht nur Bitcoin, sondern gleich mehrere Kryptowährungen, zukünftig als offizielle Zahlungsmittel anzuerkennen. Wie gesagt spannend und zeitgleich werden diese Regulationen in diesen Ländern entsprechende steuerrechtliche Konsequenzen haben. Vermutlich werden Kryptowährungen dort in diesem Falle identisch wie FIAT Währungen und deren Finanzinstrumente behandelt. Was eigentlich sind FIAT Währungen? Nein keine Automarken, damit sind die „normalen“ gesetzlichen weltweiten Zahlungsmittel wie Euro, Dollar, Franken, Pfund und Co. gemeint, dies als kurze Ergänzung. Gegenbeispiele: Die meisten Länder der Welt sind Bitcoin und allgemein kryptowährungsfreundlich.


Es gibt aber auch Länder die regulieren Bitcoin und Co. sehr streng, schränken den Handel damit ein und / oder verbieten teilweise Kryptobörsen also entsprechende Handelsplätze. Beispiele sind hier mit Stand aus ca. 2019 China, Ägypten, Katar, Indien u. v. m. Länder in denen dito mit Stand 2019 Bitcoin verboten ist und sogar mit Gefängnis bedroht sind oder waren: Mazedonien, Saudi-Arabien, Vietnam, Pakistan u. v. m. Die Ursachen und Motive sind hierfür teilweise nur zu vermuten und vielschichtig. Dies können zum Beispiel die dezentralen Systemarchitekturen der Blockchains sein, die Bedrohung staatlicher Finanzsysteme und deren (vermeintliche) Stabilität oder die Verknüpfung mit Geldwäsche in Bezug auf Einnahmen aus illegalen bis strafrechtlich relevanten Aktivitäten.


Aber auch in der Europäischen Union war zumindest Bitcoin auf der Kippe, was viele von uns im Alltag gar nicht mitbekommen haben. Auch in Europa sollte der Bitcoin zuletzt mit einem Fristablauf verboten werden. Erst Anfang März klärte sich dies. Ursprünglich gab es einen Entwurf einer entsprechenden Richtlinie, über die das EU-Parlament entscheiden sollte. Das Verbot begründete sich ursprünglich darin, dass das sehr energieintensive Schürfen, auch digitales mining genannt, äußerst klimaschädlich sei. Dies ist aber letztlich und aus meiner persönlichen Sicht erfreulicher Weise gescheitert.


Welche Auswirkungen die aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen und daraus resultierende Sanktionen auf die Betrachtung des Bitcoins haben werden, bleibt indes aus meiner Sicht kritisch abzuwarten. In diesem Kontext von staatlichen Handlungs- und Betrachtungsweisen, kann man punktuell auch aus der Geschichte lernen, wer Interesse hat, sollte sich einmal mit der Thematik eines Goldverbots für Privatbesitz beschäftigen und dessen Handhabung in unterschiedlichen Staaten während des vergangenen Jahrhunderts. Bitcoin wird ja manchmal auch als „digitales Gold“ beschrieben, ein Schelm wer Böses dabei denkt.


Man sieht darin in Summe, das Thema ist vielschichtig. Fakt aktuell für Deutschland und die Europäische Union ist, dass Bitcoin zulässig, aber kein gesetzliches Zahlungsmittel ist. In Deutschland sind also die steuerrechtlich daraus resultierenden Behandlungen speziell. Bitcoin und andere Kryptowährungen werden hier als sogenannte „andere Wirtschaftsgüter“ betrachtet und behandelt. Letzteres ändert nichts daran, dass im Alltagsleben Bitcoin und andere Kryptowährungen dennoch in der Praxis durchaus „Zahlungsmittel“ sein können, wenn auch kein staatlich anerkanntes Zahlungsmittel. Dazu ein Beispiel: Jemand schuldet Dir Geld aus einem Verkauf Deines Autos, er bietet Dir die Überweisung oder Transferierung von Bitcoin Anteilen an, zum tagesaktuellen Preis und in entsprechender Höhe des Kaufpreises. Du akzeptierst dies und insoweit hatte der Bitcoin, in diesem fiktiven Beispiel, eine Zahlungsfunktion im Sinne von Kaufgegenwert, den Du akzeptiert hast. Plakativ formuliert hätte es aber auch eine LWK-Ladung Kartoffeln sein können. …


Wie das Ganze wiederum steuerlich zu betrachten ist, ist komplex, führe ich hier mal noch nicht, bzw. erst nachfolgend aus.


Was sind denn diese sogenannten „andere Wirtschaftsgüter“? Kann man dies vielleicht relativ einfach, praxisorientiert und verständlich erklären?


Kann ich zumindest versuchen: Der Begriff „andere Wirtschaftsgüter“ kann vieles sein. Um hier schnell zu einem praxisorientierten Ergebnis zu kommen, beschreibe ich dies anhand eines Fallbeispiels: Du kaufst im Februar dieses Jahres ein Gemälde in einer Galerie von Deinem Lieblingsmaler. Du bezahlst 5.000 Euro dafür. Im September dieses Jahres hast Du Dich daran satt gesehen und zeitgleich mitbekommen, das der Maler und seine Werke sehr gefragt sind. Das Gemälde inserierst Du bei eBay und verkaufst es letztlich für 25.000 €. Ein toller Deal und Du hast einen Gewinn aus einem steuerrechtlich benannt „anderem Wirtschaftsgut“ erzielt. Da der Verkauf innerhalb des gleichen Jahres war, kann dies und ist dies tendenziell ein steuerlich relevanter Sachverhalt sein,wo der Gewinn steuerrechtlich durch das Finanzamt zu bewerten und zu entscheiden ist und insoweit als wichtiger Tatbestand von Dir in Deiner Steuererklärung anzugeben ist. Dieses Beispiel kannst Du eins zu eins auf den Bitcoin und allgemein zurzeit auf alle Kryptowährungen übertragen. Vielen ist dies, vor allem am Beispiel des Gemäldes, nicht bekannt und würden dies nicht vermuten, weil es ja digitale Währung heißt.


Sind meine persönlichen Gewinne oder Handelserlöse aus dem Handel mit Kryptowährungen denn überhaupt wirklich zu versteuern?


Dies ist im Kern und grundsätzlichen Sinne mit Ja zu beantworten. Wichtig dabei zu wissen ist, dass dies völlig unabhängig davon ist, in welchem Land und bei welcher Kryptobörse oder Exchange Du Deine Bitcoins und andere Kryptowährungen in einem Depot bzw. Wallet, vereinfacht gesagt einer digitalen Geldbörse für Kryptowährungen, aufbewahrst. Voraussetzung für die steuerrechtliche Relevanz in Deutschland ist lediglich, dass Du Deinen Wohnsitz, bzw. noch eindeutiger Deinen gewöhnlichen Aufenthalt, nach den steuerrechtlichen Maßgaben in Deutschland hast. Nur dies zählt.


Wir hatten jetzt ja schon ausführlich gemeinsam herausgearbeitet, dass zurzeit in Deutschland Bitcon und andere Kryptowährungen keine gesetzlich anerkannten Zahlungsmittel sind, aber dafür sogenannte „andere Wirtschaftsgüter“. So stuft es mit Stand Mai 2022 nach wie vor das Bundesfinanzministerium ein.


Verkaufst Du nun Deine Bitcoins oder Anteile an anderen Kryptowährungen die Du hast, fallen Gewinne aus diesem Verkauf bzw. der Veräußerung dieser steuerrechtlichen „anderen Wirtschaftsgüter“, im Sinne einer Transaktion, unter den Bereich der steuerrechtlich so benannten „privaten Veräußerungsgeschäfte“ an. Darunter würde identisch mein o. g. Beispiel des Gemäldes Deines Lieblingsmalers fallen.


Wichtig ist dabei auch der Aspekt des Tauschens! Was meine ich damit? Nun vielleicht hast Du viele Euros in Kryptowährungen, z. B. in Form von Bitcoin (BTC) oder dessen Anteilen, Ethereum (ETH) und als Beispiel Tron (TRX) investiert. Deine Tron Coins haben sich seit dem Kauf, in diesem fiktiven Beispiel, innerhalb weniger Monate sehr gut entwickelt. Nun denkst Du Dir, diese Wertsteigerung möchte ich zwar fortgesetzt in Kryptowährungen haben, ich habe aber Sorge, dass der Tron Coin wieder schnell an Wert verliert. Deshalb entscheidest Du Dich an dem Handelsplatz und damit Kryptobörse Deiner Wahl, zum Beispiel bei Bitpanda, den Tron in eine vermeintlich sicherere und nicht so schwankende Kryptowährung zu tauschen. Dies machst Du und gibst eine sogenannte Tauschorder auf. Konkret führst Du mehr oder minder mit einem Klick einen vollständigen Tausch Deiner Tron Coins z. B. in Bitcoin aus, also TRX gegen BTC. Klick, erledigt, Du hast ein gutes Gefühl, schaltest den Rechner aus und legst Dich schlafen. Diese Transaktion in Form eines Tausches, stellt ebenso einen Gewinn aus einem privatem Veräußerungsgeschäft dar und wäre ebenso steuerrechtlich relevant. Also Augen aufmachen, Gehirn einschalten, bevor Du den schnellen Klick machst!


Grundsätzlich sind diese Gewinne abzüglich einer gewissen steuerrechtlichen Freigrenze, zurzeit und hier, sowieso wie alle meine Meinungen die ich hier erläutere, unverbindlich benannt, in Höhe von 600,00 €, dann in Summe steuerrechtlich von Relevanz. Sie sind somit von Dir in Deiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Diese Gewinne unterliegen in Folge Deinem persönlichen Steuersatz, zzgl. eventuell von Kirchensteuer.


Aber ich habe doch schon oft gehört, dass Gewinne aus Kryptowährungen steuerfrei sind! Ist da dann etwa gar nichts dran? Oder gibt es doch Möglichkeiten dem Fiskus bezüglich dieser Steuererhebung zu entgehen?


Da liegst Du tatsächlich nicht falsch und ja es gibt legale Möglichkeiten, basierend auf entsprechenden steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Es greift eine sogenannte „Spekulationsfrist“ oder auch als „Haltefrist“ bezeichnet, die ein Jahr beträgt. Sie gilt für die Veräußerungsgeschäfte von Dir von allen sogenannten „anderen Wirtschaftsgütern“. Dies ist wichtig zu verstehen. Warum? Weil andere Wirtschaftsgüter sind zum Beispiel ebenso und wie von mir schon beschrieben Luxusgüter wie Autos, Gemälde, Schmuck oder physisches Gold u. v. m. Überall hier greift eine Frist von einem Jahr. Relevant ist die bereits benannte jeweils maßgebliche steuerrechtliche Freigrenze nach Ablauf mindestens eines Jahres. Auch dies sei Dir noch einmal anhand eines Beispiels erklärt: Du hast im Februar dieses Jahres ganz wenig Bitcoin Anteile gekauft für 50 Euro als Beispiel. Diese verkaufst Du im Mai des Jahres für 120 Euro, der Veräußerungsgewinn beträgt 70 Euro. Er ist unter der Freigrenze und damit steuerfrei. Ob es sinnvoll ist, dies trotzdem anzugeben und vom Finanzamt die steuerrechtliche Befreiung feststellen zu lassen sehe ich persönlich so, würde ich persönlich so machen und halte es für sinnvoll, ob es zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, vermag ich indes nicht abschließend zu beurteilen, kann somit nur die Empfehlung aussprechen. Es gibt wohl Meinungen, dass man dies nicht muss. Der Nachteil bei Nichtangabe gerade bei Kryptowährungen kann aber sein, dass das Finanzamt vielleicht einmal später aus anderen Gründen für Vorjahre prüft, dazu später mehr. Hattest Du dann immer alles gemeldet, ist es einfach, denn Du verweist einfach auf Deine Steuererklärungen. Finde ich gut. Es war dann, wie man so schön sagt, bereits amtlich behandelt, geprüft und nachweislich bestätigt, vorausgesetzt Du hast wirklich alles ordnungsgemäß angegeben.


Jetzt wandeln wir kurz das Beispiel. Das mit dem Bitcoin bleibt gleich. Zeitgleich hast Du aber im Juni dieses Jahres ein Schmuckstück verkauft. Dies hattest Du im Januar für 100 Euro gekauft und im Juni verkaufst Du es für 650 €. Dein Transaktionsgewinn sind hier 550 €. Jetzt denkst Du vielleicht, gut ist doch unter der aktuellen Freigrenze. Falsch gedacht! Dies ist erneut wichtig zu verstehen: Es kommt bei den sogenannten anderen Wirtschaftsgütern auf die Gesamtsumme aller Deiner Veräußerungsgewinne innerhalb eines Jahres an. In unserem Beispiel wären es die 70 Euro aus dem Bitcoin Verkauf und 550 Euro aus dem Schmuckverkauf, in Summe somit 620,00 €. Wichtig ist zu verstehen, dass Du also auch nur bei Überschreitung von 1 Euro in Summe, über der aktuellen wohl geltenden Freigrenze von 600 Euro, Deinen Veräußerungsgewinn in jedem Falle anmelden musst. Alles Weitere entscheidet und berechnet dann das Finanzamt im Sinne der beschriebenen Handhabung aus Anwendung von Deinem persönlichen Steuersatz und ggf. Kirchensteuer.


Lösen wir uns von den Beispielen und unterstellen einmal, Deine anderen Wirtschaftsgüter und dies wird häufig so sein, sind nur Kryptowährungen. Liegt also zwischen Deinem Kauf und der Wiederveräußerung Deiner Kryptowährungen, also auch Deinen Bitcoins, mehr als die maßgebliche Spekulationsfrist von einem Jahr, sind diese Gewinne Stand Mai 2022 vollständig steuerfrei. Dabei spielt und auch dies ist wichtig und potentiell tatsächlich eine sehr gute Nachricht wie Chance, die Höhe des erzielten Gewinns keine Rolle! Um es einmal ganz drastisch und wenn zutreffend erfreulich darzustellen: Du hättest im Jahr 2010 für wenige Euro, sagen wir 1.000 € (ja zu viel für damals, ich weiß, es geht hier um fiktives Beispiel) einen ganzen Bitcoin gekauft. Jetzt in 2022 verkaufst Du ihn fiktiv angenommen für rund 36.000 Euro. Dein Gewinn wäre somit 35.000 Euro. Dieser Gewinn wäre tatsächlich aktuell völlig steuerfrei. Toll oder? Genau deshalb kaufen viele Anlegerinnen und Anleger Bitcoin und andere Kryptowährungen und halten sie einfach „stumpf“ mehrere Jahre, um genau dies auszunutzen. Dies nennt man auch „hodlen“.


Nach meinem unverbindlichen Kenntnisstand musst Du diesen Veräußerungsgewinn dann auch nicht in Deiner Steuererklärung angeben. Erneut würde ich persönlich dies, aus grundsätzlichen und bereits beschriebenen allgemeinen Überprüfungserwägungen der Finanzämter in den kommenden Jahren, gleichwohl trotzdem vornehmen. Dies muss und wird jeder und damit auch Du für sich selber entscheiden müssen. Verkaufst Du Deine Kryptowährungen vor dieser Frist, musst Du hingegen Deine Gewinne wie benannt sowieso versteuern und m. E. auch angeben in der Einkommensteuererklärung von Dir. Soweit erst einmal zur grundsätzlichen Systematik.


Gibt es auf die Handhabung der jetzt erklärten und hoffentlich verstandenen Spekulationsfrist noch weitere Abweichungen oder sonstige Besonderheiten?


Ja, leider und zeitgleich wird es jetzt noch etwas komplizierter. Hinzukommt als Sahnehäubchen, dass es hier nach wie vor noch keine einheitliche Linie des Bundesfinanzministeriums gibt, viel Rechtsprechung und durchaus Finanzämter unterschiedlich entscheiden können und dies auch tun. Teilweise werden auch gerichtliche Auseinandersetzungen, in meiner Wahrnehmung, forciert. Dies um Rechtsprechung zu provozieren, die für mehr Klarheit sorgen soll. Auch wenn dies an dieser Stelle nur meine persönliche Wahrnehmung ist, scheint dem wohl tendenziell so zu sein, wenn man sich auf die Suche nach entsprechenden Gerichtsurteilen begibt.


Dies Thema ist de facto so komplex zurzeit, dass ich es an dieser Stelle nicht abschließend beschreiben kann oder möchte, weil dann wird es sehr zäh! Aber, wir nähern uns diesen Themen gerne an und ich erläutere Dir und Euch die grundsätzlichen Systematiken.


Thema sind hier die Begrifflichkeiten und Themen aus der Einleitung wie „lending“, „staking“ und „mining“, um nur einige denkbare Beispiele zu nennen. Dies klingt jetzt komplizierter als es eigentlich ist, weil es in der Kryptowelt einfach Mode ist, auch im deutschsprachigen Raum, alles in englische oder allgemein technisch und damit komplizierte Begrifflichkeiten zu pressen. Teilweise allerdings auch berechtigt, weil die englische Sprache hier besser beschreibt, zumindest aus meiner Sicht.


Deshalb sicherlich auch nicht abschließend hier perfekt erklärt, aber so dass Du es schneller verstehst worum es ungefähr inhaltlich geht, kurz die Begrifflichkeiten: Das lending bedeutet nicht mehr und nicht weniger, dass Du Deine Kryptowährungen verleihst und damit für einen festgelegten Zeitraum blocken lässt, zur freien Verwendung und Verleihung Deines Handelsplatzes oder Kryptobörse, an Dritte. Dies zum Beispiel zur Kreditvergabe über Kryptowährungen, die ein anderer Mensch oder Firma benötigt. An einem Beispiel erläutert: Du wärst z. B. bei der Kryptobörse und Anbieter Nexo. Du blockst im Sinne von lending Deinen Bitcoin für drei Monate. Du bekommst dafür von Nexo 6 Prozent Zinsen, Auszahlung nach den drei Monaten. Während der drei Monate hast Du aber keinen Zugriff auf den Bitcoin. Zusammen mit der Auszahlung der Zinsen erfolgt auch die Freischaltung Deines Bitcoins. Die Zinsen werden in Bitcoinanteilen ausgezahlt, also Satoshis oder aber zum Beispiel in der eigenen Coinwährung der Börse Nexo, dem Nexo Coin. Im letzteren Falle bekommst Du eventuell einen noch höheren Zinssatz hierdurch, ist häufig so üblich. Letztlich nichts anderes als wenn Du Euros auf ein Sparbuch legst und dort Zinsen bekommst oder ein Festgeldkonto, von der Systematik her. Verständlich oder? Man sieht, auch so ein Begriff wie lending kann leicht verstanden werden.


Der Begriff staking ist leider wesentlich komplexer. Hier gebe ich nur eine oberflächliche Erklärung, die technisch nicht perfekt ist und keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit erhebt, aber es Dir ebenfalls verständlicher macht: Beim staking stellst Du Deine Kryptowährung, also Deine Coins und dies geht, als ergänzenden Hinweis an dieser Stelle, nicht mit allen Kryptowährungen und nur bei bestimmten Blockchains die diese jeweilige Kryptowährung herausgeben oder darauf basieren, der jeweiligen Blockchain zur Verfügung. Dies vergleichbar für einen festen Zeitraum wie beim Lending. Die Blockchain nutzt diese Coins technologisch dafür, eine Art „Konsensverfahren“ durchzuführen, auch „Proof of stake“ benannt. Dies bedeutet, dass auf diese Weise sämtliche Transaktionen in der Blockchain, also Käufe und Verkäufe, verifiziert und abgesichert sind und dies ohne eine Vermittlungsinstanz, wie zum Beispiel einer Bank oder eines sonstigen dritten Zahlungssystems, was dem Ansatz der Dezentralisierung entspricht. Wenn Du also „staking“ betreibst, nimmst Du genau hieran teil, bzw. ermöglicht dies der Blockchain. Hierfür bekommst Du als Belohnung nach Ablauf des staking sogenannte Rewards, also Belohnungen, die Du letztlich auch inhaltlich vereinfacht gesagt mit Zinsen gleichsetzen kannst. Staking und lending sind also sehr ähnlich.


Zum letzten Begriff mining sei gesagt, dass dieser abgeleitet ist vom Begriff des Goldschürfens oder allgemein Bergbau. In der digitalen Welt bedeutet dies, dass Du Rechenleistung mit allen damit verbundenen Aspekten wie CPU, RAM, GPU, Strom, zur Transaktionsverarbeitung und Synchronisationen im Netzwerk einer Blockchain zur Verfügung stellst. Dabei müssen teilweise komplizierte Rechenaufgaben gelöst werden. Als Belohnung für diese Bereitstellung der Rechenleistung und damit nützlichen Diensten, bekommst Du Anteile zugewiesen, anteilig zur bereitgestellten Rechenkapazität. Konkret also, wenn Du z. B. Bitcoin mining betreiben würdest, entsprechende Bitcoin Anteile. Dies werden sicherlich die Wenigsten betreiben wollen und betreiben können. Für technisch nicht so affine Menschen ist dies m. E. ganz eindeutig eher kein und damit eher ein Randthema und beim Beispiel Bitcoin lohnt es sich rechentechnisch auch häufig nicht mehr mining zu betreiben, da heutzutage hier eher Rechenzentren als einzelne Systeme benötigt werden. Dies wirst Du wahrscheinlich als Privatmensch kaum betreiben.


Ein weiteres Thema sind Geschenke oder Air Drops und ähnliches. Dies ist wiederum ein Thema was steuerrechtlich kompliziert sein kann. Häufig ist hier steuerrechtlich von Relevanz, ob es wirklich ein Geschenk ist oder nicht. Hier nur anhand von Fragestellungen erläutert: Deine Kryptobörse gewährt Dir Belohnungen in einem prozentualen Anteil, wenn Du eine gewisse Anzahl von monatlichen Transaktionen ausführst, also aktiv auf der Börse handelst, kaufst, verkaufst oder tauschen würdest. Ist dies dann wirklich ohne Gegenleistung? Ist es mit einer Bedingung, die damit versehen ist noch Geschenk? Oder wäre es nicht klarer ein Geschenk, wenn die Kryptobörse ohne jegliche Bedingung bei Einführung z. B. einer eigenen Kryptowährung, jedem Kryptobörsennutzer einfach als Beispiel fünf seiner neuen Coins in eine Wallet, also digitale Geldbörse, packt? Dies kann unterschiedlich steuerrechtlich zu behandeln sein. Wirkliche Geschenke an Dich können bis zu gewissen Freigrenzen steuerfrei sein. Die Behandlung ist hier steuerrechtlich also in der Kategorie und den Rechtsnormen von Geschenken zu suchen, denn wir sprechen ja, wie wir bereits gelernt haben, eben nicht über Geld und Geldanlagen im Sinne von gesetzlichen Zahlungsmitteln und damit verbundenen allgemeinen Finanzinstrumenten, sondern anderen Wirtschaftsgütern. 


Alle diese Beispiele sind, falls Du schon auf eine Kryptobörse handelst, durchaus Alltagsbeispiele, dies betrifft eben auch und insbesondere das bereits beschriebene lending und staking sowie Belohnungen oder Geschenke, mit und ohne Bedingungen.


Die Spannungsfelder und steuerrechtlichen bereits angedeuteten Minenfelder sind jetzt vielschichtig und reduzieren sich im Kern aber auf zwei Kernthemen und damit verbundenen Problemfelder. Dies erläutere ich am Beispiel lending: Du hast einen Bitcoin. Diesen kaufst Du im Januar 2021 und verkaufst ihn im Februar 2022. Dein Gewinn wäre, wie wir bereits uns erarbeitet haben und Du hoffentlich verstanden hast, in diesem Falle steuerfrei, weil die Halte- oder sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr vorbei war. Jetzt ändern wir das Beispiel im Zusammenhang mit lending, also der erläuterten temporär befristeten Verleihung, wie folgt: Du kaufst Dir wieder im Januar 2021 einen Bitcoin. Im Dezember 2021 entscheidest Du Dich auf Deiner Kryptobörse für ein lending Angebot und verleihst Deinen Bitcoin für die Dauer von drei Monaten, also von Dezember 2021 bis einschließlich Ende Februar 2022. Anfang März bekommst Du Deinen Bitcoin zurück und on top Deine Zinsen, also einen prozentualen Bruchanteil von weiteren Bitcoin Anteilen.


Jetzt entstehen folgende Fragen:


Wenn Du im März 2022 Deinen im Ausgang im Januar 2021 gekauften Bitcoin verkaufen willst, gilt dann noch die einjährige Spekulationsfrist oder war dieser Bitcoin tangiert und ein etwaiger Veräußerungsgewinn dann steuerpflichtig? Verlängert sich vergleichbar wie im Bereich anderer Finanzinstrumente nun die Halte- bzw. Spekulationsfrist, Beispiele sind hier Immobilien oder ähnliche Fälle? Greifen dann also Fristen von einem oder von zehn Jahren? Wie sind die Zinsen steuerrechtlich zu bewerten, also die Bitcoin Bruchanteile, die Du als Belohnung für das lending bekommen hast? Kannst Du einfach so versteuern, steuerfrei nach einem Jahr verkaufen oder greift auch hier eine längere Haltefrist?


Wie schon beschrieben, ist dies nun ein „Minenfeld“. Deshalb äußere ich mir hier aus den bereits beschriebenen Gründen vorsichtig und nicht mit abschließenden Meinungsbekundungen, kann nur sensibilisieren. Die Ansichten und Meinungen, wie ebenso die Entscheidungen der Finanzbehörden sind hier vielschichtig. Ebenso die Vorgehensweisen zu systemisch technischen Steuertools für Kryptowährungen. Allgemein kann man sagen, dass das eine Lager die Meinung vertritt, dass sich die Halte-, also Spekulationsfrist, für den Bitcoin & Co., nach dem Einsatz bzw. Verwendung für das Lending, sich auf 10 Jahre verlängert. Das andere Lager sagt, dem sei nicht so. Letztlich muss man sich im Rahmen seiner Steuererklärung, unter der Annahme, dass Du Deinen Bitcoin dann zeitnah verkaufst, entscheiden und dies in der Steuererklärung angeben. Der Rest ist wie man so schön sagt, dass man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist. Ob Du richtig stehst, siehst Du wenn das Licht angeht. In unserem Falle schaltet das Finanzamt hier das Licht ein. Hier konkret in der Auswirkung ein Beispiel: Der Steuertoolanbieter für Kryptowährungen Blockpit vertritt die Auffassung, die Haltefrist verlängert sich nicht und darauf baut auch deren Software und Systematiken auf. Entscheidest Du Dich hierfür, bauen sich auch Deine Unterlagen in der Steuererklärung, egal ob selber oder über Deinen Steuerberater, entsprechend auf. Schließt sich das Finanzamt dem nicht an, wird es schwierig, wenn doch sehr gut und keine Probleme.


Nach welcher technischen Methode sollte ich meine Depots mit Kryptowährungen dokumentieren? Dies vor allem mit Blick auf die steuerrechtlichen Behandlungen?


Dies ist relativ einfach und zeitgleich eine wichtige Entscheidung. Es gibt hierfür im Kern grundsätzlich akzeptierte Standards, die sogenannte FIFO Methode oder die LIFO Methode. FIFO steht für das Prinzip „First in – First out“. Die LIFO Methode für „Last in – First out“. Bei der ersten Methode dokumentierst Du Dein Depot oder Deine Depots so, dass angenommen wird, dass Du im Falle eines vorgenommen Verkaufs, immer zuerst den Coin verkaufst, den Du auch zuerst gekauft hast. Beispiel: Du kaufst einen Bitcoin im Januar 2021 und einen weiteren im Januar 2022. Im Februar 2023 verkauft Du einen Bitcoin. In diesem Falle der FIFO Methode wird davon ausgegangen, dass Du den Coin aus Januar 2021 verkauft hast. Bei der LIFO Methode hingegen, wird davon ausgegangen, dass es genau umgekehrt ist. Dies bedeutet konkret, dass Du es so darstellst, dass Du im Falle eines Verkaufes immer den zuletzt erworbenen Coin verkaufst. In unserem Beispiel also verkaufst Du im Februar 2023 entsprechend nach der LIFO Methode den im Januar 2022 gekauften Coin.


Wichtig ist hierbei zu wissen und zu verstehen, dass Du Dich diesbezüglich genau einmal (!) entscheiden kannst und dann nicht wieder. Die einmal gewählte Methode muss für die kommenden Jahre bzw. so lange wie Du Kryptotrading betreibst, gegenüber dem Finanzamt beibehalten und somit durchgezogen werden. Dies gilt auch, wenn es Dir, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr passen würde.


Meine persönliche Meinung ist, dass die FIFO Methode für mich einleuchtender und leichter zu handhaben ist. Anzumerken ist weiterhin, dass die LIFO Methode allgemein seltener angewendet und teilweise auch von Steuerberatern und Finanzämtern nicht immer akzeptiert wird. Meine persönliche Meinung ist daher, dass es durchaus sehr clever ist und gute Gründe dafür gibt, sich für die FIFO Methode zu entscheiden.


Letzte relevante Aspekte in diesem Kontext sind, dass Du falls Du bei mehreren Kryptobörsen und damit Handelsplätzen bist, die Depots getrennt handhaben solltest und berücksichtigen musst. Als erläuterndes Beispiel: Du hast einen älteren Bitcoin bei Bitpanda der über der Haltefrist ist und einen Bitcoin bei Bison, der erst ein halbes Jahr alt ist. Du verkaufst nun den Bitcoin bei Bison. Du könntest dann nicht begründen, dass dies ein mehr als ein Jahr alter Bitcoin ist und hättest Dir ins eigene Fleisch, zumindest steuerrechtlich, geschnitten.


Nehmen wir an ich handele sehr viel, also kaufe, verkaufe, tausche, betreibe lending usw. Hierbei entstehen mir ja potentiell Kosten, z. B. in Form von Handelsgebühren. Ebenso kann es ja durchaus öfter mal vorkommen, dass ich Verluste bei Verkäufe oder Tausch mache.Was gilt dann? Kann und darf ich die Kosten und Verluste verrechnen?


Dies können wir kurz halten, die Antwort ist grundsätzlich hier ja. Alle Kosten, also Trading Gebühren, Kosten für eine Walletverwaltung, gibt es sehr selten, und auch und insbesondere die Verluste aus Deinen Geschäften (nicht Kursverluste, die Du nicht realisierst durch Verkauf oder Tausch, auch klar), darfst Du verrechnen und ausweisen im Rahmen Deiner Steuererklärung. Natürlich müssen aber zeitliche Zuordnungen vorgenommen werden und im Zweifelsfall muss alles sehr sauber dokumentiert und belegt werden können.


Wo muss ich in meiner Steuerklärung die Veräußerungsgewinne genau angeben? Was gilt es zu beachten?


Mit Stand Mai 2022 kann ich Dir hierzu die Antwort geben, dass Gewinne oder Verluste und die Kosten, also die Gesamtaufstellung für das jeweilige Steuerjahr in der sogenannten Anlage SO für „Sonstige Einkünfte“ in Deiner Einkommensteuererklärung aufzuführen sind. In der dortigen Anlage und in diesem Bereich einer Steuererklärung gibt es dann die spezielle Rubrik „Andere Wirtschaftsgüter“, dort bist Du dann genau richtig.


Soweit Du noch manuell mit Papier arbeitest würde ich eine Anlage empfehlen. Wenn Du mit ELSTER vom Finanzamt und damit allgemein formuliert online Deine Steuererklärung abgibst, empfehle ich Dir ein entsprechendes professionelles Softwareprogramm für Deine Steuererklärung zu verwenden. Diese gibt es von unterschiedlichen Herstellern und Anbietern. Beispiel könnte hier zum Beispiel WISO-Sparbuch sein. Vieles ist hier Geschmackssache. Ich empfehle Dir hier, dass Du Dich auf Verbraucherportalen und Testberichten anschaust, welches gut in Tests abschneidet und Dir gefällt in der Bedienung. Anzumerken ist dabei aber auch, dass Du mit den dortigen inkludierten Bordmitteln, bei komplexen Sachverhalten an Grenzen stoßen wirst und dann eventuell noch eine ergänzende Software für Deine Kryptodepots verwenden solltest. Die Kombination aus beiden Systemen ist tendenziell als optimal anzusehen.


Und wie dokumentiere ich dies dann? Kann ich dies nicht einfach in einer Tabellenkalkulation machen? Reichen nicht Depotauszüge und Transaktionsnachweise von meiner Kryptobörse?


Ich sage mal so, ich würde sagen kommt darauf an. Denkbar? Ja. Empfehlenswert und sinnvoll und einfach? Kommt stark darauf an, tendenziell eher nein. 


Ich erläutere Dir dies am besten wieder anhand von Beispielen:


Fallbeispiel Nummer1:

Du interessierst Dich für Kryptowährungen, aber nur nebenbei. Du entscheidest Dich nur für einen Anbieter, also Handesplatz und damit Kryptobörse. Fiktiv als Beispiel die Börse Bison. Dort kaufst Du ab und an nur Bitcoin und zum Beispiel einen weiteren Coin, als Beispiel Ethereum. Die Anzahl der Käufe sind sehr überschaubar pro Jahr. Bison bietet Dir, fiktive Annahme, saubere Exportmöglichkeiten in Form von Depot oder Wallet Transaktionsberichten wie Nachweisen, die Du abspeichern und damit dauerhaft belegen kannst. Du erfasst Deine Käufe wie Verkäufe in einer Exceltabelle. Ergänzend Verkäufe und Kosten und Gebühren.


Fallbeispiel Nummer2:

Du bist total begeistert von dem Kryptouniversum. Aus einer Liebhaberei und Neugier entsteht ein wenig Sucht und Du wirst tendenziell Expertin. Du hast Wallets, also Depots oder Krytogeldbörsen, bei zum Beispiel Binance, Kraken, crypto.com. Für Lending nutzt Du hingegen Nexo. Bei Binance machst Du staking. Zusätzlich schiebst Du zwischen den Depots Kryptowährungen auf den unterschiedlichen Wallets hin und her. Zeitgleich kaufst, verkaufst und tauschst Du Kryptowährungen unterjährig.


Ich habe bewusst zwei Extrembeispiele genommen. Fallbeispiel Nummer 1 ist die „Hodlerin“, Fallbeispiel Nummer 2 ist eine „Powertraderin“, zumindest aus meiner Sicht. Im ersten Beispiel würde ich sagen, kann man es unter Kosten und Nutzen Gesichtspunkten vertreten und der Aufwand hält sich noch Grenzen, das Depot manuell mit einer Tabellenkalkulation zu verwalten und notfalls, falls das Finanzamt Belege haben will, dies durch die exportierten Auszüge zu belegen. Mit diesen Unterlagen in Kombination mit einer vernünftigen Steuererklärungssoftware wirst Du vermutlich klarkommen können. Im Fallbeispiel 2 wirst Du nach kurzer Zeit feststellen, dass Du erstens den Überblick verlierst, zweitens der Aufwand Deiner manuellen Selbstverwaltung immens wird, drittens Du irgendwann unsicher wirst und die Gesamtabbildung über Jahre immer komplexer wird. Dann schmiert am besten Dein Rechner ab, Dein Backup liegt natürlich nicht in der Cloud, obwohl wir dies alle wissen, dass es dort sein sollte, das Finanzamt fragt nach und will Belege und die Kryptobörse hält Daten nur für zwei Jahre vor oder ist im Extremfall zwischenzeitlich vom Markt verschwunden….. Gute Nacht würde ich dem Falle sagen und ein Worst Case Szenario ist eingetreten, viel Spaß und meinen herzlichen Glückwunsch! Für diesen Fall, wie er ungefähr bei mir ist bzgl. Beispiel Nummer zwei, empfehle ich dringend sich frühzeitig eine geeignete Software für die Verwaltung und steuerrechtliche Abbildung der Krypto Depots zu besorgen, die für Dich die Dokumentation und steuerrechtlichen Berechnungen wie Dokumentation sauber und gemäß gesetzlichen Vorschriften vornimmt. Am Ende erstellt sie Dir einen Bericht, die Du wiederum mit der zweiten Steuersoftware für die Steuererklärung verwenden und jederzeit dem Finanzamt gegenüber nachweisen kannst.


Noch pauschaler und plakativer würde ich sagen, grundsätzlich ist jeder Euro den Du in eine gute „Software as a service“ (SaaS) - Lösung investiert, also eine cloudbasierte Webapplikation und Datenbanklösung, ein sehr gut investierter Euro. Du sicherst Deine Daten jederzeit abrufbar auf Jahre ab, ergänzend wirst Du transparent und übersichtlich über alle Deine Depots den Überblick behalten können, auch falls erforderlich, in der Rückschau für Vorjahre. Du brauchst zudem nicht groß nachzudenken, wenn Du weitere Depots eröffnen möchtest. Zudem ist mein Erfahrungswert, wenn Du länger bei den Kryptowährungen bleibst, wird der Wunsch nach mehr Handelsaktivität und Möglichkeiten schnell in Dir aufkommen. Spätestens dann, wirst Du vermutlich Deine bisherige MS Exceltabelle selber in Frage stellen (müssen).


War dies zeitgleich die gute Nachricht, dass es für diese steuerrechtlichen Themen gute technische „Kryptosteuer-Softwarelösungen“ gibt?


Ganz genau! Mir war es wichtig zunächst das grundsätzliche Wissen und das Verständnis für die Problematiken entwickelt zu haben. Dies bedeutet die grundsätzlichen steuerrechtlichen Standards und Systematiken sollte man zumindest in groben Zügen durchschaut haben. Dies ist hier nun bei Dir der Fall, denke ich. Würde man oder Du dies jetzt alles selber machen wollen, wird es unnötig kompliziert. Hinzukommt, dass auch Steuerberater eine Aufstellung verlangen werden und benötigen, da wirst Du mit losen Datenexporten und pauschalen Transaktionsübersichten vermutlich nur bedingt weiterkommen können.


Insoweit macht eine gute softwaretechnische Lösung Sinn. Da Du jetzt die steuerrechtlichen Sachverhalten in groben Zügen verstehst, was wichtig ist und der grobe Überblick genügt, kannst Du besser beurteilen, welche Software welche Vorteile und welche Nachteile hat, allgemein wie im speziellen für Dich. Nicht jede Software bietet LIFO und FIFO als Beispiel, falls Dir dies wichtig ist. Der eine Anbieter sagt ich gehe bei Lending von 10 Jahren Haltefrist in den Kalkulationen und Darstellungen aus, der andere Anbieter sagt eventuell nein, dass ist falsch, wir gehen von einem Jahr aus. Eventuell bietet einer auch Wahlmöglichkeit, was aber eher unwahrscheinlich ist.


Und nein, dies kann ich aus eigener Erfahrung sagen, die Bedienung einer solchen Software ist keine Raketenwissenschaft. Jede Software hat dabei seine Besonderheiten, sein eigenes Bedienungs- und Erfassungs-, wie ebenso Berechnungskonzept und legt unterschiedliche Schwerpunkte. Vieles ist Geschmackssache.


Ich empfehle da, soweit angeboten, entweder einen Demo Account zwecks unverbindlicher Testung einzurichten oder auf YouTube und den Seiten der Hersteller sich einen Überblick zu verschaffen. Weitere Aspekte können jährliche Kosten sein und die Usability der Software, die jeder anders empfindet. Sehr wichtig potentiell bei Problemen ein guter Support, im Idealfall auf klaren sowie unterschiedlichen Kommunikationskanälen zeitnah erreichbar für Dich, mit schnellen Reaktionszeiten. Wie die Kryptowelt selber, ist auch der Markt an solchen Tools dynamisch und fortlaufend im Wandel. Teilweise konsolidiert sich der Markt langsam durch Übernahmen. Sicherlich willst Du jetzt vielleicht eine abschließende Empfehlung von mir haben oder zumindest Namen von Herstellern. Eine konkrete Empfehlung, weil ich möglichst immer versuche neutral zu bleiben, werde ich nicht pauschal geben und jeder Experte sieht dies anders. Aber zumindest für einen Einstieg benenne ich Dir einmal Blockpit, dies benutze ich persönlich (was überhaupt nichts aussagt für Dich...) und bin damit sehr zufrieden, aber dies ist wie gesagt individuell. Weitere Anbieter sind lediglich auszugsweise und hier nicht abschließend benannt, z. B. Accointing, Koinly, Cointracking, coin.ink und viele mehr. Was ich empfehle ist wie gesagt, sich nach eigenen Kriterien geeignete Software anzuschauen und eine eigenverantwortliche Wahl zu treffen. Die Markterkundung und gewissenhafte Entscheidung macht hier Sinn und ist gut investierte Zeit, da Wechsel später aufwendig sein können, wenn auch nicht müssen. Sinnvolle Kriterien aus meiner Sicht könnten sein: Können Kryptobörsen einfach per sog.(Rest-)API angebunden werden an das Tool? Dies bedeutet eine einmalig möglichst einfach einzurichtende Schnittstelle mit deren Hilfe Deine Depotdaten zukünftig direkt und automatisiert ohne weitere Handlungen von Dir importiert werden und wenn ja ist Deine Kryptbörse? Wenn nur teilweise, wie einfach sind dann alternativ manuelle Erfassung oder zum Beispiel CSV (Excel) Importe aus nicht automatisch angebundenen Kryptobörsen? Ist die Software auf deutsch verfügbar, wenn es Dir wichtig ist und gleiches gilt für den Support? Besonders wichtig: Werden deutsche steuerrechtliche Vorschriften in aktueller Fassung angewendet? In Abhängigkeit von der Anzahl Deiner Transaktionen, wie hoch ist der Preis? Wie gut ist für Dich die Verständlich- und Bedienbarkeit der Software selber? Weitere individuelle Kriterien könnten für Dich wichtig sein, musst Du letztlich selber entscheiden, ich kann Dir hier Ansätze liefern für Deine Gedankengänge liefern und Neugier wecken.


Was ich in dem Kontext aus eigener Erfahrung bestätigen kann ist, dass einmal eingerichtet, dies eine sehr feine Sache ist! Man hat den Überblick, falls zutreffend, über mehrere Depots und damit Kryptobörsen, die Darstellungen und Berichte sind transparent und eine gute Grundlage für Deine Steuererklärung liegt vor. Zusammen mit einer guten allgemeinen Software für die Einkommensteuererklärung selber, ist alles damit relativ komfortabel und leistbar, auch für den Laien, ein wenig Neugier, Interesse und gewisse Einarbeitungszeit wie Bereitschaft sich darauf einzulassen wollen, vorausgesetzt. In Folge alles sich selber erarbeitet und vor allem verstanden und damit selber geschafft zu haben, vermittelt zudem in der Regel ein entsprechendes Erfolgsgefühl und gibt Dir Sicherheit in der Kryptowelt, all das mit Deinen Coins und indirekt Euros zu tun, was Du tun möchtest. Gut oder?


Ein weitere Hinweis und Tipp an dieser Stelle: Es gibt immer mal wieder Kryptobörsen und Handelsplätze als Webapplikation und / oder App, von durchaus seriösen Anbietern, auch deutschen Anbietern, die „in sich“ Steuerverwaltung im beschriebenen Sinne dieser Tools anbieten. Dies bietet sich dann an, wenn für Dich absolut feststeht: „Ich will es einfach haben, nur einen Anbieter für alles und dies genügt mir und da mache ich alles.“ Bei einigen Anbietern ist dann eine Steuerbescheinigung und entsprechende Aufstellung bereits inkludiert oder kostengünstig. Dies kann eine durchaus elegante Lösung sein, auch wenn erfahrungsgemäß die Trading Gebühren bei diesen Anbietern im Schnitt und Tendenz etwas höher ausfallen können, nicht immer müssen. Solche Angebote sind dynamisch und wandeln sich stetig, wie ebenso Kooperations- und Rabattangebote von Handelsplätzen/Kryptobörsen, die mit entsprechenden Anbietern dieser Kryptosteuersoftwaretools kooperieren. Hier musst Du einmal selber am Markt schauen, Google ist in diesem Falle Dein Einstieg.


Okay, jetzt ist hoffentlich vieles klarer und verständlicher geworden. Aber ehrlich gesagt, mich nervt das schon, der ganze Aufwand und so! Lohnt sich das alles wirklich? Bekommt das Finanzamt überhaupt heraus, dass ich Kryptowährungen habe? Meine Handelsbörse ist doch im Ausland! Kann man nicht irgendwie eleganter aus der Sache raus? Vielleicht am Finanzamt vorbei?


Da muss ich jetzt Klartext mit Dir reden, denn dies ist überhaupt keine gute Idee, nicht nur tendenziell strafbar! Anzunehmen, dass das oder Dein zuständiges Finanzamt dauerhaft nichts merkt von steuerpflichtigen Einnahmen aus Kryptowährungen allgemein oder über Dein Eigentum überhaupt an Kryptowährungen, ist ein Trugschluss, der Dich im Zweifel sehr teuer zu stehen kommen kann. Dies kann eventuell, ich betone eventuell, durchaus zwar ein paar Jahre dauern und gut gehen, ebenso kann es aber auch schnell schief gehen. In der Mittel- bis Langfrist wird es dies auf jeden Fall, so zumindest meine klare Meinungsbekundung.


Es ist korrekt, dass die Finanzämter und allgemein der deutsche Staat eine gewisse Zeit benötigte, sich mit den Techniken und Zusammenhängen, wie ebenso Entscheidungen zur Umgangs- und Vorgehensweise mit Kryptowährungen und der Blockchain Technologie auseinanderzusetzen. Deutsche Verwaltungsmühlen mahlen langsam, aber sie mahlen und dies gewissenhaft, davon kannst Du ganz fest ausgehen, ich weiß da im allgemeinen Sinne sehr genau wovon ich spreche.


Dein Finanzamt kann jederzeit, bei jeder Kryptobörse und dies auch und ausdrücklich bei ausländischen Handelsplätzen eine gezielte Anfrage zu einer einzelnen Person oder Anfragen genereller Art stellen und dies tun sie zunehmend. Häufig auch für vergangene Zeiträume. Die meisten Kryptobörsen, deutsche sowieso, europäische ebenso, aber auch die Mehrheit der ausländischen Börsen, die grundsätzlich mit deutschen Kundinnen und Kunden agieren wollen, beantworten diese Anfrage und dies durchaus sehr ausführlich. Solltest Du zudem, dies dürfte der Regelfall sein, Deine Kryptowährungen im Falle eines Verkaufes in Euro Währung tauschen und Dir auszahlen lassen auf Dein Girokonto oder Kreditkartenkonto, ist alles ohnehin schon nachvollziehbar und transparent vorhanden. Einige Banken gehen weiterhin in zunehmenden Maße dazu über, auffällige Transaktionen zu hinterfragen, temporär zu sperren oder in Einzelfällen sogar den Finanzbehörden zur eigenen Entlastung aus Haftungsgründen proaktiv zu melden, soweit mir allgemein nach Recherche bekannt. Die Kryptobörsen und Handelsplätze selber, auch die ausländischen, erlauben in der Regel auch keinerlei anonymen Depots und Nutzer mehr. Hier greift das sogenannte „KYC Verfahren“ (know your customer). Dies bedeutet, möchtest Du mit gewissen Volumina handeln und agieren wollen, was der Regelfall ist, weil die Grenze sehr gering sind, musst Du einen höheren Authentifizierungsgrad dort erreichen. Dies erfolgt in der Regel zum Beispiel durch Hinterlegung Deines Bankkontos, Angabe von Anschrift oder Telefonnummer, bis hin und durchaus nicht selten, digitaler Übersendung von Ausweisdokumenten. Hinzukommt, dass zukünftig sicherlich die Finanzämter auch Datensätze immer mal wieder legal wie indirekt illegal angeboten bekommen werden oder könnten. In der Vergangenheit hat der Staat diese durchaus angekauft, mit steuerrechtlich und fiskalisch letztlich großem Erfolg. Ich würde dies in keinem Falle ausschließen wollen. Weiterhin bilden die Finanzämter ihr Bediensteten immer stärken auch und gerade in diesem Bereich aus. Das Bundesfinanzministerium legt einen zunehmenden Fokus auf dieses Thema. Ich persönlich gehe davon aus, dass es in den kommenden Jahren und Jahrzehnten in diesem Bereich auch im Sinne umfänglicher Kontrollen der Vorjahre zu Prüfungen kommen wird. Dies vermutlich nicht nur in Einzelfällen sondern auf breiter Ebene.


Es könnte also bei Verheimlichung und Nachweisbarkeit zu dem letztlich sogar strafrechtlich relevanten Vorwurf der Steuerhinterziehung Dir gegenüber kommen können und dies auch unabhängig von der Höhe der Beträge. Neben den dann fälligen Steuernachzahlungen, meisten mit erheblichen Zinsen und ggf. Buß- und Strafgeldern, droht Dir sogar Freiheitsstrafe, denn dies sieht man auch an prominenten Fällen der Vergangenheit wie aktuell, im Steuerrecht versteht der Staat und das Strafgesetzbuch überhaupt keinen Spaß. Ich persönlich hätte hierauf überhaupt keine Lust, zusätzlich würde ich vermuten, schläft man auf Dauer nicht gut. Und im Rahmen einer Steuerprüfung alles transparent zu machen, im Zweifelsfall für viele Vorjahre, viel Spaß und gute Nacht. Gelingt Dir dies zudem nicht, darf das Finanzamt eigene Schätzungen vornehmen, auch damit viel Spaß, Rechtsanwaltskosten und Steuerberatungskosten würde in erheblichem Umfange ergänzend auf Dich zukommen, wie ebenso Gerichtskosten. Ich glaube, dass es schönere Hobbys gibt. Wenn Du gerne auf dünnes Eis gehen möchtest, lerne lieber Schlittschuhlaufen.


Vielleicht betrachtest Du es einmal auch aus einer ganz anderen Sichtwarte. Bei einem Fondsdepot oder Aktien, werden Deine Steuern automatisch abgeführt von der depotführenden Bank, unter Berücksichtigung ggf. Deiner Steuerfreibeträge, soweit Du einen Freistellungsauftrag erteilt hast. Bequem und schön, auch wenn der Abzug irgendwie nervt ja, aber okay oder? Meiner Meinung nach ist dies die beste Lösung, der Staat lässt Dich so erst gar nicht in die Versuchung kommen und schützt Dich und Dein Verhalten damit direkt. Ich persönlich würde es als sogar begrüßen, wenn diesbezüglich eine Regulierung kommen würde für Kryptowährungen in ähnlichem Sinne, würde vieles leichter machen und die zusätzlichen Softwarelösungen wären tendenziell obsolet, auch wenn dies die dortigen Anbieter nicht gerne hören würden. Gibt es aber ggf. noch nicht. Ich weiß jetzt schreit die Kryptogemeinde auf: „Regulierung auf keinen Fall, Dezentralisierung, Freiheit usw“ und trotzdem ist dies meine Meinung zu diesem Thema.


Und dann zu Guter Letzt in diesem Kontext ein noch pathetischer Gedankengang: Denke einmal über unsere soziale Gesellschaft und den Sinn und Zweck von Steuern nach. Nutzt Du Straßen? Brauchst Du Polizei? Möchtest Du, dass die Feuerwehr kommt wenn es brennt und der Rettungsdienst wenn es Dir schlecht geht? Was ist eigentlich mit der Sanierung von Schulen? Bundeswehr vielleicht doch nicht so schlecht aktuell zu haben? Abfederung sozialer Ungleichgewichte während der Pandemie? Turnhallen für Sportvereine? Freibad für die Kinder? Öffentlich Bibliotheken mit freiem Internetzugang? Das Stadttheater besuchst Du gerne? Vielleicht doch nicht alles so schlecht was der Staat da macht für uns, wenn auch nicht perfekt? Will ich Teil sein und einen Beitrag leisten für eine soziale gemeinsame Gesellschaft? Ich denke die Mehrheit und so vielleicht auch Du schon, oder? Wenn man diesem Ansatz folgt und sich vor Augen führt, dass Deine Gewinne besteuert werden und Du Kosten und Verluste gegenrechnen darfst, dann klingt und wirkt das ganze zumindest fairer und Du kannst es vielleicht leichter akzeptieren, ich persönlich zumindest schon. Zeitgleich dann ruhig zu schlafen und sich über legale Gewinne freuen und wenn gewünscht reinvestieren zu können, ist meiner Meinung nach ein schönes und gutes Gefühl und Du musst nicht ständig über die Schulter schauen, wenn Du verstehst wie ich dies meine.


Am Finanzamt vorbei ist also wohl dann wirklich keine gute Idee! Gibt es aber nicht doch bequemere oder andere alternative Lösung um in Kryptowährungen zu investieren, die eventuell steuerrechtlich einfacher bzw. eleganter sein könnten und zeitgleich legal sind?


Ja gibt es, aber nur indirekt. Das Thema würde hier sehr weit führen und ist eigentlich ein gesondertes Thema für sich. Die traditionellen sogenannten institutionellen Anbieter, also konkret Banken, Investmentbanken, Börsenplätze etc., bieten und entwickeln zunehmend, alternative und zeitgleich ich nenne es einmal althergebrachte Finanzinstrumente und Anlageformen um sich an den Chancen wie Risiken von Kryptowährungen zu beteiligen und auf diesem Wege zu folgen. Dies können und sind z. B. Zertifikate mit seinen Vor- wie Nachteilen und Risiken, könnten ETC oder ggf. zukünftig oder schon aktuell ETF’s sein usw. Es gibt auch bereits Anlageformen, die sogar vergleichbar einer Goldanlage über einen ETC physisch, in welcher Form auch immer, mit zum Beispiel Bitcoin hinterlegt sind. Auch dieser Markt ist sehr dynamisch. Auch über social Trading könnten Möglichkeiten bestehen.


Dies könnte insoweit von Interesse sein und eine Alternative dahingehend sein, dass dies die Chance bietet, über bereits bei Dir eventuell etablierte und damit vorhandene Handelswege ebenso zum Beispiel in Bitcoin oder Ethereum investieren zu können. Noch konkreter würde dies in der Praxis bedeuten, dass Du bei einer Bank ein freies Depot hast, wo Du zum Beispiel einzelne Aktien, aktive oder passive Fonds halten würdest und dort investiert bist. In die vorbenannten Anlageformen kannst Du direkt über dieses Depot investieren und dort handeln und so an den Wertentwicklungen, in manchen Fällen und je nach Gestaltung des Produktes mehr oder minder sehr genau an der Wertentwicklung von zum Beispiel Bitcoin partizipieren.


Daraus entstehen Dir je nach Geschmack und Sichtweise Vor- und Nachteile. Als Vorteile könnte man ansehen, dass Du gewohnte Order- und Beschaffungswege somit nicht verlassen musst. Ein weiterer, meiner Meinung durchaus wesentlicher Vorteil kann für Dich sein, dass diese Anlageformen in der Regel als gesetzlich regulierte wie zugelassene Finanzinstrumente der regulären Verwaltung und Administration durch Deine depotführende Bank oder Hausbank unterliegen und damit auch den marktüblichen wie insbesondere steuerrechtlichen Handlungsvorgaben. Entsprechend würden steuerrelevante Sachverhalte direkt von der Bank behandelt und Du wirst Gesamtübersichten in gewohnter Weise im Rahmen Deiner Steuerbescheinigung erhalten. Kauf und Verkauf erfolgen, ebenfalls wie gewohnt, über Dein reguläres Depot. Grundsätzlich von der Idee her eine feine Sache.


Wie ebenso vielschichtig hier die Vorteile also sind, gibt es tendenziell auch vielfältige potentielle Nachteile. Diese können in der Art und rechtlichen Form der Finanzabbildung des Produktes sein und dessen eigenen Absicherungsmechanismen. Dies gilt insbesondere für Zertifikate, die mit einem Emittentenrisiko versehen sind, also dem Risiko der Insolvenz des Herausgebers, als ein Beispiel für den Komplettausfall Deines Investments. Dies kann Dir aber auch mit einer Kryptobörse passieren, die von heute auf morgen vom Markt verschwindet. Die Sicherheit von Kryptobörsen ist wiederum ein gesondertes Thema für sich, dies am Rande, es gibt da viele schwarze Schafe mit potentiell hohem Risiko, aber wie gesagt Sonderthema. Ein weiterer Nachteil ist, dass die meisten Produkte in dieser Richtung, wenn nicht alle, letztlich bestmöglich die Wertentwicklung zum Beispiel des Bitcoins versuchen eins zu eins nachzubilden. Dies gelingt teilweise sehr gut, teilweise auch mit gewissen Differenzen, weil es ist dann eben doch nicht direkt der Bitcoin in unserem Beispiel ist. Dies ist wiederum zudem Geschmackssache, denn wirklich besitzen, im Sinne von Eigentum und auf Deiner eigenen Wallet, tust Du dann zum Beispiel keine Bitcoins. Vergleichbar wie bei Gold sind Anlagen in Kryptowährungen manchmal auch ein emotionales Thema, was tendenziell kein guter Ratgeber ist bei Finanzen, mindestens einer bewussten eigenverantwortlichen Entscheidung von Dir bedarf. Aber nicht wenige Menschen wollen z. B. Gold, oder eben auch den Bitcoin wirklich besitzen, bei Gold physisch im Tresor oder Bankschließfach und bei Bitcoin digital, eventuell sogar auf einem eigenem USB-Stick, sehr vereinfacht hier ausgedrückt. Letzteres geht auf keinen Fall mit diesen Anlagenformen. Ein weiterer Nachteil können im Verhältnis zum direkten Handeln mit den Kryptowährungen die höheren Gebühren und Kosten jeweils rund um das entsprechende Produktangebot und Finanzinstrument sein. Ebenso könnten Depot- und Handelsgebühren on top hinzukommen, je nach nach Deiner persönlichen Depotsituation.


In der Tendenz sehe ich es einfach diesbezüglich so, dass es auf Deine individuellen Wünsche, Bereitschaft zur Wissensaneignung und Bequemlichkeit ankommt, um nur einige Aspekte zu benennen. Insoweit haben diese Art der Anlagemöglichkeiten mit ihren diversen Vor- und Nachteilen meines Erachtens durchaus ihre Daseins- wie Marktberechtigung und etablieren sich zunehmend und neue Produkterscheinungen dieser Art nehmen Fahrt auf. Also ein interessantes Thema, wie ich finde, dass man durchaus beobachten sollte und eine Option darstellt. Alle eingefleischten Fans der Kryptowelt winken aber tendenziell bei solchen Produkten jetzt aus diversen, teilweise auch emotionalen, Gründen ab. Auch diese Meinung hat seine Berechtigung, kommt immer auf die Sichtweise an.


Ein weiterer letztlich ganz anderer konzeptioneller Ansatz könnte sein zu sagen, in Coins als Kryptowährungen direkt will ich gar nicht investieren, aber von der Blockchain Technologie und ihren Chancen und Auswirkungen profitieren. In diesem Falle könntest Du gezielt z. B. in einzelne Aktienwerte investieren von Unternehmen, von denen Du weißt, dass sie mittelbar oder unmittelbare mit diesen Technologien verbunden sind. Investitionen in wenige Einzelwerte sind hierbei unter dem Gesichtspunkt der Risikodiversifikation, also der möglichen Streuung und Verteilung von Risiken, meiner Meinung nach eher nicht zu empfehlen. Ansatz könnte hier ein geeigneter passiv investierender ETF-Fonds oder alternativ aktiv betreuter Aktienfonds sein. Damit beenden wir hier jetzt aber auch den Ausflug und Seiteneinschub zu möglichen Alternativ, es sprengt sonst den Rahmen an dieser Stelle.


Wie sieht denn die Perspektive mit Bitcoin, Kryptowährungen und der Steuer aus? Gibt es neue und aktuelle Entwicklungen? Sollte ich dies grundsätzlich verfolgen (müssen)?


Wenn Du Dich für Kryptowährungen ernsthaft interessierst und investieren möchtest, solltest Du Dich sowieso fortlaufend informieren! Mal so nebenher, ist relativ schwierig, zumindest meine Meinung. Sowohl über Deine Kryptobörsen und Handelsplätze wo Du bist und wie die sich entwickeln, Deine Assets selber, also Deine Coins in die Du investiert bist, die Fortentwicklung von Blockchain im allgemeinen Sinne sowie und dies ist meiner Meinung nach besonders wichtig, die Entwicklung und Entscheidungen auf nationaler deutscher und tendenziell noch wichtiger, europäischer Ebene, zu Fragen der Regulierung des Kryptomarktes. Es können sich hier für Dich ganz individuell und Deine Anlage positive wie negative Aspekte ergeben, deren frühzeitige Erkennung, Dir Handlungsmöglichkeiten wie Abwägungsprozesse ermöglichen.


Konkreter zu den Perspektiven und aktuellen Entwicklungen haben wir heute schon viele Dinge behandelt. Deutliches Beispiel waren die Staaten El Salvador und die Zentralafrikanische Republik die Bitcoin und teilweise wohl zukünftig auch andere Kryptowährungen als offizielle Zahlungsmittel anerkennen. Ein weiteres Beispiel war die, aus meiner Sicht zum Glück, gescheiterte Richtlinien Initiative auf europäischer Ebene zum Verbot nicht des Kryptomarktes in Gänze aber zumindest des Bitcoin wegen potentieller Klimaschädlichkeit.


Eine weitere aktuelle wirklich interessante Entwicklung sind die aktuellen Gesetzesvorhaben, ich betone noch Vorhaben und damit Entwurfsmodus, auf nationaler deutscher Ebene. Konkret geht es da zum Beispiel um die bereits problematisierte und immer wieder gerichtlich verhandelte und zu entscheidende Thematik der Halte- bzw. Spekulationsfrist. Diese beruht auf § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG, wo es im Wortlaut wie folgt heißt: „Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.“ Aktuell wird im Bundesfinanzministerium ein Gesetzesentwurf für Kryptowährungen erarbeitet, der mehr Klarheit schaffen soll für alle Beteiligten, was erst einmal für alle Beteiligten durchaus gut ist. Denn ein klarer Handlungsrahmen, schafft mehr Klarheit für das eigene Handeln und die steuerrechtlichen Konsequenzen. Dabei teile das Bundesfinanzministeriums vorab, im Rahmen des ersten Blockchain Roundtable der FDP mit, dass wohl beabsichtigt sei, klarzustellen, dass für z. B. lending und staking die Haltefrist von 10 Jahren nicht bzw. nicht mehr greifen soll. Dies wäre meiner Meinung nach eine tolle Neuigkeit und Entscheidung pro Kryptomarkt. Weitere Regulierungen könnten gleichwohl damit verbunden sein, wie ebenso weiterführende Berechtigungen der Finanzämter, womit wir wieder beim Thema sind, dass es nicht klug wäre, zu versuchen, Kryptohandel vorbei am Finanzamt zu betreiben.


Hast Du noch persönliche Anmerkungen zu diesen Ausführungen und Darstellungen von Dir sowie allgemeine wichtiges Hinweise zu diesem Beitrag in Summe?


Ja, auch wenn ich überall einen Disclaimer habe, betone ich an dieser Stelle noch einmal, dass all meine Ausführungen hier meine persönliche Meinungen widerspiegeln und ich nur allgemein Wissen, Bildung und Technikverständnis sowie ein Gespür für die Dinge hinter den Dingen vermitteln möchte. Neugier und eigenständiges Denken anreizen möchte bei Dir. Dies alles stellt aber ausdrücklich nicht und ersetzt ausdrücklich nicht eine steuerrechtliche Beratung durch einen ausgebildeten bzw. studierten Steuerberater oder eine entsprechende Fachanwältin für Steuerrecht dar. Dies dürfte ich auch gar nicht.Willst Du juristisch bzw. steuerrechtlich belastbare Informationen für Deinen Einzelfall, wende Dich bitte unbedingt und bitte vorher an entsprechende zuständigen und zugelassene Stellen. Also einen fachlich geeigneten Steuerberater oder eine Fachanwältin für Steuerrecht, im Ideal an eine Person, die beides vereint. Idealerweise dann sogar mit einem gewissen Schwerpunkt auf das Thema Kryptowährungen. Am Rande: Das Finanzamt hat selber, hat hierbei im engeren Sinne keine verbindliche Beratungspflicht, sondern deren Kernaufgabe ist es, auf Basis von Dir zu machender vollständiger Angaben, die Steuer zu prüfen, zu ermitteln, fest- und durchzusetzen. Gleichwohl sind erfahrungsgemäß Finanzämter manchmal durchaus auskunftsfreudig, wenn man höflich fragt, somit serviceorientiert. Hier hilft wenn nur selber ausprobieren.


Zeitgleich betone ich nochmals und erläuterte dies mehrfach, alles was mit Kryptowährungen zusammenhängt ist ständig in Bewegung und Fortentwicklung, auf allen Ebenen. Alle diese Ausführungen und lediglich persönlichen Meinungsbekundungen sind mit meinem Wissensstand aus Mai 2022. Dies kann morgen schon überholt sein! Und nein ich beabsichtige auch nicht diesen Beitrag stetig aktuell zu halten, es soll lediglich ein Einstieg in das Thema für Dich. Es ermöglicht Dir meines Erachtens und hoffentlich einen guten ersten Überblick und Einstieg in das Thema in Summe. Auch erheben alle meine Äußerungen trotz größter Sorgfalt keinen Anspruch auf abschließende Vollständigkeit wie Richtigkeit, weder im technischen, finanztechnischen, steuerrechtlichen, wissenschaftlichen oder sonstigen Sinne.


Weiterhin weise ich wie immer bei Kryptowährungen und alles was damit zusammenhängt, darauf hin, dass sich viele Chancen bieten können, aber ebenso massive Risiken bestehen, bis hin zu einem Totalverlust, der in diesem Sektor niemals ausgeschlossen ist. Das beste Beispiel hierfür ist jetzt Mitte Mai, die deutliche, ich nenne es einmal, (hoffentlich temporäre)„Kryptokrise“, manche sprechen auch von einem Crash. Dass auch ich,m obwohl seit Jahren dabei, die Weisheit nicht mit Löffeln zu mir genommen habe und dito weiterhin Erfahrungen sammeln darf und muss, habe ich soeben selber leidvoll erfahren. Wie Du oder vielleicht viele da draußen mitbekommen haben, ist die Terra Blockchain implodiert, Zukunft offen, Blockchain gestoppt, Kursverlust in ca. 24-48 h von mehr als 95%, also von jetzt auf gleich, dauerhafter Totalverlust nicht ausgeschlossen, meiner Meinung nach sehr wahrscheinlich und Erholung eher ausgeschlossen. Nach dem Motto: „Ich war dabei, anno 12.-14.05.2022“, im Spaß ausgedrückt. Dies gehört (leider) als jederzeitiges Risiko dazu und ist insoweit denke ich für Dich, ein transparentes und potentiell gutes Beispiel für das Thema Risiko Totalverlust und warum Du solche Hinweise von mir durchaus ernst nehmen solltest.


In Summe weise ich also deutlich darauf, dass Du ausschließlich auf eigene Verantwortung und Haftung handelst! Keine meiner Äußerungen stellt an dieser Stelle eine Handelsempfehlung oder Handlungsaufforderung an Dir dar, zu keinem Zeitpunkt und keiner Stelle, unabhängig vom redaktionell hier von mir aufbereiteten Content. Dies alles hier sind meine persönlichen Meinungen und persönlichen Einschätzungen, nicht mehr und nicht weniger. Ich möchte nur Neugier und Interesse wecken und wie gesagt allgemeines Wissen und Technikverständnis aus meiner persönlichen Sicht der Dinge vermitteln. Alles andere geht auf Deine eigene Kappe.


Letzte Gedanken nach diesem langen und wilden Ritt durch die Welt von Bitcoin und Co. sowie die Finanz- und Steuerwelt allgemein?


Als erstes hoffe ich erst einmal durch diese Ausführungen Neugier bei Dir und Euch da draußen geweckt zu haben für das Thema Bitcoin und Kryptowährungen allgemein und ein Verständnis und Grundgefühl für steuerrechtlich relevante Aspekte. Viele damit verknüpfte Randthemen und Optionen haben wir angerissen, vieles davon sind wieder Sonderthemen, denen ich mich eventuell dann noch einmal gesondert widmen werde, dies werde ich sehen.


Da viele Steuerthemen dabei waren, ist es naturgemäß etwas trocken das Thema. Deshalb finde ich es zum Schluss nicht verkehrt, durch ein paar Zitate noch etwas Emotionalität wieder in die Thematik zu bringen. Bitcoin und alles was seit ca. 2009 damit zusammenhängt ist unheimlich spannend und bietet meiner Meinung nach viele Chancen vieles zu verändern, dies auch ganz konkret für Dich und ist zudem verzahnt mit gesellschaftlichen und sogar globalen Themen wie Strukturen.


Meiner Meinung nach bilden die nachfolgenden Meinungsbekundungen und damit Zitate recht gut ab, was Bitcoin und Kryptowährungen potentiell bedeuten können und was ich ganz persönlich durchaus damit verbinde:


„Ich denke, Bitcoin ist das erste, das das Potenzial hat, so etwas wie die Welt zu verändern.“

Peter Thiel (Mitbegründer von Paypal)


„Du kannst Dinge wie Bitcoin nicht aufhalten. Es wird überall sein und die Welt wird sich neu einstellen müssen. Die Regierungen der Welt werden sich neu einstellen müssen.“

John McAfee


Sinngemäßes Zitat:

„Ich denke, die Tatsache, dass innerhalb des Bitcoin-Universums ein Algorithmus die Funktionen von Regierungen ersetzt … ist eigentlich ziemlich cool. Ich bin ein großer Fan von Bitcoin. “

Al Gore (45. Vizepräsident der Vereinigten Staaten von Amerika)


„Während die meisten Technologien dazu neigen, Arbeiter an der Peripherie zu automatisieren, die meniale Aufgaben erledigen, automatisieren Blockchains das Zentrum. Statt den Taxifahrer aus dem Job zu bringen, bringt Blockchain Uber aus dem Job und lässt die Taxifahrer direkt mit dem Kunden arbeiten.“

Vitalik Buterin, Mitbegründer von Ethereum


„Bitcoin ist wie die frühe Elektrizität. Roh, gefährlich, scheint sehr flüchtig und schwer zu verwenden zu sein. Mit der Zeit wird es sich sicherer, einfacher und normaler anfühlen. Wie Elektrizität wird sie neue, unvorstellbare Industrien inspirieren und antreiben. Und eines Tages werden wir uns fragen, wie wir ohne sie leben konnten.“

Obi-Wan Kenobit, anonymer Bitcoin-Maximalist und Autor



Als stolzer und glücklicher Vater einer jugendlich heranwachsenden Tochter bin ich der Meinung, dass sie offensichtlich noch Bargeld und Geld allgemein in seiner jetzigen Form kennt und verwendet. Außerhalb Deutschlands, siehe z. B. Skandinavien, die baltischen Staaten oder auch London als ein städtischen Beispiel, ist Bargeld deutlichst auf dem Rückzug, wird teilweise schon nicht mehr oder teilweise nur mit Zusatzkosten angenommen. Google Pay, Apple Pay via NFC Technik sind hier Standard, auch wenn dahinter die alten Strukturen noch stecken von Kreditkarten oder einem PayPal Konto. Historisch gesehen konnte sich eine Staatswährung dauerhaft und schon gar nicht weltweit halten, egal welche. Denke einmal nur darüber nach, um in Deutschland zu bleiben, wie oft wir seit dem 19ten Jahrhundert Währungsreformen alleine nur in unserem Land hatten und wie oft und massiv vor allem private Vermögenswerte dadurch vernichtet wurden. Häufig zu Lasten der kleinen Leute. Geld wird gedruckt, ist letztlich bemaltes Papier, kann wenn Regierungen es letztlich wollen nahezu unbegrenzt vervielfältigt werden wenn es hart auf hart kommt und verliert damit seinen Wert. Jede Währung verliert zudem fortlaufend durch Inflation seine Kaufkraft. Die aktuellen Inflationsentwicklungen in Europa und Deutschland mit Höchstständen seit teilweise mehr als 40 Jahren, sprechen hier für sich. Ein Gegenpol dazu ist zum Beispiel Gold. Wir glauben alle an Gold, Gold ist rar und vor allem aufgrund dieses intrinsischen Wertes sowie der Seltenheit gefragt. Der klassische Spruch und Beschreibungsbeispiel das dies verdeutlicht, ist der Umstand, dass Du für eine Unze Gold schon im Alten Rom vor mehr als 1.000 Jahren eine edle Toga als Gewand kaufen konntest. Eine Unze Gold schwankt zurzeit, sehr grob dargestellt, zwischen 1.500 € und 1.800 €. Auch dafür bekommst Du noch immer ein sehr ansehnliches Kleider oder Anzug in der heutigen Zeit, denke ich zumindest nach meinen Maßstäben. Den Beweis konnte noch kein gesetzliches Zahlungsmittel auf dieser Welt über einen so langen Zeitraum führen. Hier haben letztlich alle Systeme versagt und viele Staaten sind gekommen und wieder verschwunden. Bitcoin hat für mich die Aura von digitalem Gold, solange es nicht „geknackt“ wird und die Blockchain funktioniert. Solange dies der Fall ist, kann niemand auf der Welt die endliche und fest angelegte Anzahl von Bitcoin weltweit verändern. Sogar anders als bei Geld, kann auch nicht plötzlich eine zusätzliche Menge gefunden werden. Die Staaten können es regulieren, reglementieren und versuchen zu verbieten, unwiderruflich verhindern werden sie meines Erachtens Bitcoin nicht können, solange Menschen daran glauben werden und das Internet existieren wird. Dass ist neu, schon recht einzigartig und erst seit 2009 in der Welt. Wenn man sieht, was seit diesem Zeitpunkt schon passiert ist, ist dies sehr faszinierend wie ich finde und wir stehen tendenziell noch immer relativ am Anfang dieser Reise, einsteigen jederzeit noch möglich.


In Bezug auf meine Tochter und vielleicht dann hoffentlich eines Tages ihre Kinder, könnte ich mir vorstellen, so wie meine Tochter mich heute heute fragt, „was ist eine gelbe Telefonzelle“, dass vielleicht eines Tages mein Enkelkind mich fragen würde: „Opa, was war eigentlich Bargeld?“ oder „Opa und was war dann der Euro?“. Die Antwort lasse ich mal offen, vielleicht irgendwas in die Richtung, sie mühten sich redlich und letztlich es zu Grunde. Undenkbar und ausgeschlossen? Meiner Meinung nach nicht. Zweifelhaft und pathetisch, durchaus und auf jeden Fall.


Denke noch einmal darüber nach, wenn ich Dir persönlich in 2008 gesagt hätte, dass man prophezeit hat, dass in 2021 ein erster nationaler Staat eine im Internet frei erfundene und von einem unbekannten anonymen Programmierer oder dessen Konsortium entwickelte sowie dezentrale sich selbst verwaltende digitale Währung ohne wirkliche staatliche Eingriffsmöglichkeiten, in einem Land offiziell anerkanntes Zahlungsmittel wird, verbunden mit dem Ziel dort den US-Dollar zu entmachten, hättest Du mir dann geglaubt? Ich denke nein, wahrscheinlich hättest Du mich ausgelacht und empfohlen meine Visionen ärztlich untersuchen zu lassen oder?


Bitcoin ist eine digitale Währung, aber Bitcoin ist mehr, viel mehr, meiner Meinung nach ist und war es Geld 2.0 mit vielen Ablegern und Innovationen der Folgejahre, dies verbunden mit dem Potential nicht nur Finanzsysteme weltweit zu verändern, sondern vielleicht viel mehr darüber hinaus. Warten wir es ab und sind im Idealfall dabei. Du auch?


Diese Frage übergebe ich vertrauensvoll zu Deiner ausschließlich eigenverantwortlichen und unabhängigen Entscheidung, zwecks Meinungsbildung an Dich, an dieser Stelle weiter.


Eine letzte Bitte habe ich dann aber doch noch:

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